Exclusive Begleitung mit Niveau

Datenschutzverpflichtung

gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. b i.V.m. Art. 29 DSGVO

zwischen

[Name der Agentur]
[Anschrift]
– Verantwortlicher –

und

[Name der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters]
[Anschrift]
– Verpflichtete Person –

§1 Gegenstand der Verpflichtung

Im Rahmen der Tätigkeit für die Agentur erhält die/der Mitarbeiter/in Zugang zu personenbezogenen Daten von:

  • Kunden

  • Interessenten

  • Geschäftspartnern

  • Kooperationspartnern

  • weiteren betroffenen Personen

Diese Daten dürfen ausschließlich im Rahmen der übertragenen Aufgaben verarbeitet werden.

§2 Umfang der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten im Sinne dieser Verpflichtung sind insbesondere:

  • Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

  • Buchungsdetails (Datum, Ort, Anlass, Dauer)

  • Zahlungsinformationen

  • Kommunikationsinhalte

  • besondere persönliche Umstände oder sensible Hintergrundinformationen

Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Durchführung des Begleitservices.

§3 Vertraulichkeitsverpflichtung

Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich:

  1. personenbezogene Daten streng vertraulich zu behandeln,

  2. Daten nicht unbefugt zu erheben, zu speichern, weiterzugeben oder anderweitig zu verarbeiten,

  3. Daten ausschließlich auf Weisung der Agentur zu verarbeiten,

  4. keine Kopien oder Abschriften für private Zwecke anzufertigen,

  5. Daten nicht außerhalb der vereinbarten Kommunikationswege zu verwenden.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

§4 Technische und organisatorische Maßnahmen

Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich:

  • ausschließlich gesicherte Kommunikationswege zu nutzen

  • keine sensiblen Daten über private, ungesicherte Geräte zu speichern

  • Geräte mit Passwortschutz zu sichern

  • Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen

  • Dokumente mit personenbezogenen Daten sicher aufzubewahren

Verlust, Diebstahl oder unbefugter Zugriff sind der Agentur unverzüglich zu melden.

§5 Verbot eigenständiger Datenverwendung

Es ist untersagt:

  • Kundendaten für eigene Zwecke zu verwenden

  • Kunden außerhalb des offiziellen Rahmens zu kontaktieren

  • personenbezogene Daten für Marketing oder Eigenwerbung zu nutzen

  • Daten an Dritte weiterzugeben

§6 Folgen von Verstößen

Ein Verstoß gegen diese Datenschutzverpflichtung kann:

  • arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • fristlose Beendigung der Zusammenarbeit

  • Schadensersatzansprüche

  • behördliche Bußgelder nach DSGVO

nach sich ziehen.

§7 Dauer der Verpflichtung

Diese Verpflichtung gilt:

  • während der gesamten Dauer der Tätigkeit

  • sowie zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus

Ort, Datum: ___________________________

Unterschrift Agentur: ___________________________

Unterschrift Mitarbeiter/in: ___________________________

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