Exclusive Begleitung mit Niveau

Wettbewerbs- und Tätigkeitsverbotsklausel

§1 Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit

Die/Der Mitarbeiter/in verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit:

  1. keine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit im Bereich

    • Begleitservice

    • Gesellschaftsbegleitung

    • Dinnerbegleitung

    • Eventbegleitung

    • Messebegleitung

    • Repräsentationsbegleitung

    • Escortservice

    • oder vergleichbaren Dienstleistungen

    auszuüben, die in direktem oder indirektem Wettbewerb zur Agentur stehen.

  2. keine Kunden der Agentur direkt oder indirekt abzuwerben oder außerhalb der Agentur zu betreuen.

  3. keine Geschäftsbeziehungen zwischen Kunden und der Agentur zu unterlaufen oder eigenständig fortzuführen.

§2 Ausschluss erotischer Tätigkeiten

Zur Wahrung der Markenintegrität verpflichtet sich die/der Mitarbeiter/in ausdrücklich:

  1. während der Dauer der Zusammenarbeit keinerlei Tätigkeiten im Bereich

    • Erotikdienstleistungen

    • Prostitution

    • Escort mit erotischem oder intimem Charakter

    • erotische Online-Dienstleistungen

    • erotische Content-Erstellung (inkl. Plattformen mit kostenpflichtigem erotischem Inhalt)

    auszuüben.

  2. keine öffentliche oder kommerzielle Präsenz in einem erotischen Kontext zu unterhalten, die geeignet ist, das Ansehen der Agentur zu beeinträchtigen.

Diese Regelung dient dem Schutz der klar gesellschaftlich orientierten Positionierung der Agentur.

§3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Nach Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich die/der Mitarbeiter/in für die Dauer von 12 Monaten, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland:

  1. keine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit im Bereich der gesellschaftlichen Begleitservices aufzunehmen, die in unmittelbarem Wettbewerb zur Agentur steht.

  2. keine während der Zusammenarbeit kennengelernten Kunden direkt oder indirekt zu kontaktieren oder zu betreuen.

§4 Vertragsstrafe

Bei schuldhafter Verletzung dieser Wettbewerbs- oder Tätigkeitsverbote verpflichtet sich die/der Mitarbeiter/in zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von:

5.000 € pro Einzelfall,
wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§5 Schutz der Markenintegrität

Die/Der Mitarbeiter/in erkennt an, dass die Agentur eine ausdrücklich seriöse, nicht-erotische Marktposition einnimmt. Jede Tätigkeit, die geeignet ist, diese Positionierung zu gefährden, stellt einen wichtigen Grund zur fristlosen Beendigung der Zusammenarbeit dar.

Dinnerbegleitung.de

Wir vermitteln stilvolle, diskrete und niveauvolle Begleitpersonen für gesellschaftliche und geschäftliche Anlässe – ausschließlich seriös und ohne erotische Dienstleistungen.

Dinnerbegleitung.de

Dachsloch 4

35108 Bromskirchen

Kontakt: service@dinnerbegleitung.de

Tel: 02750 222 79 21